Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines, Geltungsbereich

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Geschäftspartnern und Abnehmern (nachfolgend:“Käufer“). Die AGB gelten insbesondere für Verträge über Verkauf und/oder Lieferung beweglicher Sachen (nachfolgend auch:“Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§433,651 BGB).Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen. Diese Bedingungen gelten auch bei mündlicher, telefonischer oder telegrafischer Auftragserteilung. Gleichfalls gelten diese Bedingungen bei der Auftragserteilung per Telefax oder elektronischer Medien, insbesondere durch E-Mail und Internet. Die AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit demselben Käufer, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssen. AGB des Geschäftspartners werden auch dann nicht verpflichtend, wenn wir ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen. Unsere AGB gelten ausschliesslich. Abweichungen von diesen AGB und ihren Regelungen bedürfen einer ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt insbesonders für die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers. Diese werden auch nicht dadurch Bestandteil, dass wir in Kenntnis der AGB des Käufers unsere Lieferung ausführen. Mündliche Vereinbarungen sind in schriftlicher Form niederzulegen. Mündliche Nebenabreden sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie schriftlich bestätigen. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die übrigen in ihrer Wirksamkeit nicht.

II. Angebot, Abschluss, Formvereinbarung

Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweis auf DIN-Normen) , Produktbeschreibungen oder sonstige Unterlagen - auch in elektronischer Form - überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Aufträge können nur freibleibend entgegengenommen werden und sind hinsichtlich der Menge, Liefertermine und Preise erst rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Es bedarf einer ausdrücklichen Annahme, die entweder schriftlich( z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden kann.

Offensichtliche Irrtümer in unseren Angeboten oder Auftragsbestätigungen sowie Schreib- und Rechenfehler, berechtigen oder verpflichten weder uns noch unseren Vertragspartner. Der Vertrag kommt nur zustande, wie er ohne den Irrtum oder Fehler zustande gekommen wäre.

III. Lieferfrist und Lieferverzug

1. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer endgültigen und vollständigen Auftragsbestätigung. Lieferfristen sind eingehalten, wenn die Ware von uns ab Werk eingehakten bzw. auf Wunsch des Käufers fristgemäss zum Versand gegeben wird.
2. Eine von uns angegebene Lieferfrist ist nur unter der Voraussetzung verbindlich, dass alle technischen Fragen geklärt sind.

3. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung) werden wir eine nach den jeweiligen Umständen angemessene , neue Lieferfrist bestimmen.

4. Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.

IV. Lieferung, Gefahrübergang, Verpackung

1. Soweit nichts anderes vereinbart, erfolgen sämtliche Aufträge ab Werk 76877 Offenbach/Queich, was jeweils auch Erfüllungsort ist. Auf Verlangen des Käufers wird die Ware auch per Spedition versandt.

2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe an den Käufer , den Spediteur, den Frachtführer, oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Käufer über. Verzögert sich die Lieferung oder Leistung infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

3. Erfolgt der Versand der Ware auf Paletten, so werden diese berechnet und nur bei frachtfreier Rückgabe in unbeschädigtem Zustand durch entsprechende Gutschrift vergütet.

4. Die Rücknahme der von uns gelieferten mangelfreien Ware ist ausgeschlossen.

V. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Alle Preise gelten netto ab Werk ausschließlich Fracht zuzüglich der jeweils bei Lieferung oder Leistung gültigen Mehrwertsteuer.

2. Erfolgt auf Wunsch des Käufers eine vom Standard abweichende Verpackung, so wird diese gesondert in Rechnung gestellt.

3. Haben sich die Kostenfaktoren nach Vertragsschluss aber vor Lieferung wesentlich geändert (z.B. durch Erhöhung der Rohstoffpreise, Materialpreise etc.) sind wir zu entsprechender Preisanpassung berechtigt, es sei denn, unsere Preise waren bei Vertragsschluss ausdrücklich als Festpreise genannt.

4. Unsere Rechnungen sind - soweit nicht ein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde - 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungen innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir3 % Skonto. Die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Käufers tritt mit Gutschrift auf unserem angegebenen Bankkonto ein; im übrigen gilt als Erfüllungsort für Zahlungen 76877 Offenbach/Queich.

5. Zahlt der Käufer nicht rechtzeitig, ist der Kaufpreis während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.

6. Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als der jeweilige Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt ist.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.

2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen.

VII. Mängelansprüche des Käufers

1. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. Mit einer Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware ist keine Garantiezusage verbunden. Besondere Garantie übernehmen wir nur auf Grundlage einer gesonderten, ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung die Inhalt und Reichweite der Garantie unabhängig von diesen AGB und den gesetzlichen Rechten des Käufers regelt.

2. Soweit ein Mangel ausschliesslich oder überwiegend durch den Käufer oder einen Dritten verursacht wurde, bestehen keine Mängelansprüche.

3. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Ware ( Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

4. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer vor Nacherfüllung einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Kaufpreis zahlt.

VIII. Verjährung

1. Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

2. Abweichend von § 438 Abs.1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln 1 Jahr ab Ablieferung. Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren jedoch nicht, solange der Dritte sein Recht mangels Verjährung - noch gegen den Käufer geltend machen kann.

IX. Urheberrecht

1. Ein Angebot sowie alle von uns ausgearbeiteten Entwürfe, Berechnungen und Zeichnungen sind unser geistiges Eigentum und dürfen auch im Falle der Auftragserteilung ohne unser schriftliches Einverständnis weder vervielfältigt noch dritten Personen zur Einsicht überlassen werden.

X. Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort

1. Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem.§ VI unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.

2. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist ausschliesslicher- auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten Landau in der Pfalz. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.

3. Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen sowie für Zahlungen ist für beide Teile Offenbach/Queich.

Stand: Januar 2018